Einnehmeramt
Der Einnehmeramt befindet sich in der ersten Etage des Rathauses (Zimmer 20, hinten links).
Die Steuerbehörde erteilt Auskünfte zu allen Fragen im Hinblick auf das kommunale Rechnungswesen, die kommunalen Steuern und die Grundsteuer.
Wasserabrechnung und Abfallentsorgung
Die kommunale Einnehmeramt stellt dreimal im Jahr für jeden Haushalt eine Rechnung für „Wasser/Abfall“ aus. Für den ersten Abrechnungszeitraum (Januar bis April) und den dritten Abrechnungszeitraum des Jahres (September bis Dezember) erfolgt die Rechnungsstellung auf Grundlage einer auf dem Wasserverbrauch des Vorjahres basierenden Schätzung. Die Abrechnung wird während des zweiten Abrechnungszeitraums von Mai bis August aufgestellt, wenn die Wasserzähler durch die Firma Creos abgelesen werden.
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Ausführliche Gebührenverordnung - Konsolidierte Fassung (pdf/121KB)
Hundesteuer
Die Hundesteuer wird jährlich auf Grundlage der Angaben des Hundehalters bei der Steuererfassung in Rechnung gestellt.
Grundsteuer
Die Bemessung der Grundsteuer erfolgt von der Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes) und wird zur Steuereinziehung an die Gemeindeverwaltung übermittelt.
Es wird empfohlen, sich bei jedweder Änderung direkt an die Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes) zu wenden, die allein dafür zuständig ist, Änderungen vorzunehmen.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass ein Eigentümer, der am 1. Januar eines zu besteuernden Jahres im Besitz eines Grundeigentums ist, während des gesamten Jahres dafür steuerpflichtig bleibt.
Kontonummern der Steuerbehörde Walferdingen
| BCEE | LU71 0019 1001 1402 8000 |
| CCPL | LU43 1111 0036 5364 0000 |
| BILL | LU09 0023 1450 0130 0000 |
| BGLL | LU73 0030 0830 6567 0000 |
| CCRA | LU41 0090 0000 0751 7055 |
| CELL | LU33 0141 6206 1070 0000 |
Mitarbeiter der Steuerbehörde
| Herr Jean-Claude Ruppert, Steuereinnehmer der Gemeinde | |
| Frau Martine Kamphaus | Tel.: 33 01 44 - 208 |
| Fax: 33 01 44 - 235 | |
| E-Mail: recette@walfer.lu |

