Schöffenrat
Aktuelle Besetzung:
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Koalitionsprogramm der DP und der LSAP für die Jahre 2011 – 2017 |
Die Verwaltung der Gemeinde untersteht dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium, dessen Mitglieder aus den Gemeinderatsmitgliedern gewählt werden.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium setzt sich aus einem Bürgermeister und zwei Schöffen zusammen.
Der Bürgermeister wird vom Großherzog und die Schöffen werden vom Innenminister auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder benannt.
Die Ämter des Bürgermeisters und der Schöffen sind ehrenamtlich. Allerdings erhalten die Amtsinhaber eine Vergütung.
Die Sitzungen des Kollegiums sind nicht öffentlich. Das Kollegium kann bei seinen Versammlungen von Fachkräften unterstützt werden.
Zuständigkeitsbereich des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
Das Kollegium kann sowohl als Vertreter der Gemeinde als auch als Vertreter des Staates handeln.
Als Vertreter der Gemeinde:
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium unterrichtet den Gemeinderat über die zu besprechenden Angelegenheiten und erstellt die Agenda für Versammlungen des Gemeinderats.
Der Gemeinderat trifft die Entschlüsse, die anschließend vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium veröffentlicht und ausgeführt werden. So beschließt der Gemeinderat beispielweise, Arbeiten durchführen zu lassen, und das Bürgermeister- und Schöffenkollegium betreut die Arbeiten und bestellt die mit den Arbeiten beauftragten Architekten, Unternehmer und Handwerker.
Zu den Aufgaben des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zählt der Abschluss von Miet- und Kaufverträgen, die Ernennung der Gemeindearbeiter, die Überwachung der Gemeindeämter, der Beamten, der Angestellten und Arbeiter der Gemeinde, die Überwachung der Kasse des kommunalen Rechnungswesens, die Verordnung der Ausgaben und die Verwaltung des Gemeindeeigentums.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium vertritt die Gemeinde in allen rechtlichen Angelegenheiten und beauftragt die Advokat-Anwälte, Anwälte und Gerichtsvollzieher, die als Rechtsvertreter der Gemeinde agieren.
Das Kollegium ist für die Ausführung der vom Gemeinderat erlassenen Gemeindeverordnungen verantwortlich und kann in dringenden Fällen selbst Gemeindeverordnungen erlassen, die allerdings im Anschluss bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats bestätigt werden müssen.
Als Vertreter des Staates:
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium ist für die Ausführung der Gesetze, Verordnungen und großherzoglichen und ministeriellen Beschlüsse zuständig, sofern diese nicht die Polizei betreffen. Das Kollegium überwacht die sozialen Ämter, überprüft jedes Jahr die Wählerlisten und genehmigt Glücksspiele. Außerdem befinden sich die Archive, Schriftsätze und Verzeichnisse des Standesamtes unter seiner Obhut.

