Conseil communal 2011

Gemeinderat

Aktuelle Besetzung:                

Arendt Guy

Demokratesch Partei

Sauber François

CSV

Weins Alain

LSAP

Paulus Liz

déi greng

Elvinger Joëlle

Demokratesch Partei

Urbany Guy

déi greng

Eiden-Renckens Marie-Anne

CSV

Courte Hénoké

LSAP

 Wiot Nicolas

Demokratesch Partei

Krecké-Mardetschläger Helga

LSAP

Feidt Michel

CSV

Altmann-Frideres Josée

Demokratesch Partei

Gloden Charles

Demokratesch Partei

cc2011

Der Gemeinderat wird von den Einwohnern der Gemeinde für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt.
Die Wahlen finden nach dem Verhältniswahlrecht statt, d. h., die Ratsmitglieder werden über eine Listenwahl gewählt, bei der die Verteilung der Sitze auf die verschiedenen Listen proportional zur Anzahl der jeweiligen erhaltenen Wahlstimmen erfolgt.
Die nächsten Wahlen finden am zweiten Sonntag im Oktober 2011 statt. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder hängt von der Anzahl der Einwohner ab (13 Ratsmitglieder seit dem 01. Januar 2000).
Der Gemeinderat versammelt sich mindestens alle drei Monate sowie je nach den Anforderungen des ihm anvertrauten Aufgabenbereichs. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, sofern das Gesetz nicht anderweitig entscheidet.
Damit der Gemeinderat eine Entscheidung treffen kann, müssen mindestens 50 % der jeweiligen Mitglieder anwesend sein.
Die Entscheidungen des Gemeinderats werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit wird der betreffende Sachverhalt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung mitaufgenommen. Sollte in dieser Sitzung immer noch keine Mehrheit erzielt werden, gibt die Stimme des Bürgermeisters oder dessen Vertreters den Ausschlag.
Den Ratsmitgliedern steht es frei, ihre Stimme abzugeben oder sich der Stimme zu enthalten.
Bei Wahlen bezüglich der Gemeindemitarbeiter, wie z. B. der Aufstellung von Kandidaten, Einstellungen oder bei Amtsniederlegungen findet eine geheime Abstimmung statt.
Der Gemeinderat kann eine beratende Kommission einsetzen, die rein beratend tätig ist und Stellungnahmen anfertigt.

Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates

Der Gemeinderat überwacht den Magistrat, trifft Entscheidungen hinsichtlich aller Angelegenheiten von kommunalem Interesse und bezieht jedes Mal Stellung, wenn die Gesetze, Verordnungen oder Aufsichtsbehörden dies erfordern.
Er erstellt die Gemeindeverordnungen, trifft Entscheidungen über alle Belange des Gemeindeeigentums, veranschlagt das Budget, genehmigt die Haushaltsabschlüsse, beschließt die Steuern und Gemeindesteuern, ernennt die Beamten und Gemeindemitarbeiter.
Der Gemeinderat kann sich dazu entschließen, einem kommunalen Zweckverband beizutreten. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei oder mehr Kommunen im Hinblick auf ein interkommunales gemeinnütziges Projekt.

Gemeindeverwaltung Walferdingen

Place de la Mairie, B.P. 1
L-7201 WALFERDINGEN

Tel.: 33 01 44 - 1
Fax: 33 30 60
secretariat@walfer.lu

IconeÖffnungszeiten:

Montags bis freitags
von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

dienstags bis 18.45 Uhr
(nur Biergercenter und Sozialdienst)

BEKANNTMACHUNGEN
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IconeHäufig gestellte Fragen

Sehen Sie sich die Liste der zu einem bestimmten Thema häufig gestellten Fragen sowie der entsprechenden Antworten an.

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