Landesplanung
Landesplanungsgesetz
Eine der zentralen Grundlagen betreffend die Raum- und Landesplanung in Luxemburg ist das Landesplanungsgesetz vom 21 Mai 1999. Das Gesetz beinhaltet wesentliche Grundausrichtungen für ein nachhaltiges Flächenmanagement und eine umweltfreundliche Siedlungsentwicklung. Die Landesplanungspolitik beinhaltet Ziele und Aufgaben die in der Etude Préparatoire und im PAG ihren kommunalen Niederschlag finden.
Progamme Directeur
Das "Programme Directeur" vom 27. März 2003 ist das Landesentwicklungsprogramm Luxemburgs. Gemäß des Landesplanungsgesetzes, formuliert das Programme Directeur klare Leitlinien in den drei Aktionsfelder „Städtische und ländliche Entwicklung“, „Verkehr und Telekommunikation“, „Umwelt und natürliche Ressourcen“. Das Programme Directeur beschreibt die grundlegenden Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung für Luxemburg mit dem Zeithorizont 2010/2020.
Integratives Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept
2004 wurde auf der Grundlage des Programme Directeur das Integrative Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (IVL) aufgestellt. Das IVL ist einerseits ein strategisches Hilfsmittel zur Abwägung unterschiedlicher Entwicklungsmöglichkeiten und andererseits ein Arbeitsinstrument zur Abstimmung sektorieller Pläne, sowie ein Rahmen für regionale und kommunale Planungen. Darüber hinaus soll das IVL als neuer Planungsansatz helfen, integratives Denken und abgestimmtes Handeln in der Praxis längerfristig zu verankern. Die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Walferdingen wird im Konzept zusammen mit der, der Gemeinden Steinsel, Lorenzweiler, Lintgen und Mersch als suburbane Entwicklungsachse des Oberzentrum Luxemburgs unter der Bezeichnung Alzettetal behandelt.
Naturschutzgesetz
Das neue Naturschutzgesetz vom 19. Januar 2004, hat zum Ziel, den Schutz von Umwelt, Landschaft, Fauna, Flora, Biodiversität und Biotope. Es gibt den Gemeinden das Recht kommunale Naturschutzgebiete auszuweisen. Das Naturschutzgesetz greift aber auch direkt in die Siedlungsentwicklung ein und setzt der Bebauung einen klaren Rahmen.
Gemeinde-Entwicklungsgesetz
Das Kommunalplanungs- und Stadtentwicklungsgesetz (loi concernant l’aménagement communal et le développement urbain) vom 19. Juli 2004 definiert, dass die Kommunalplanung die Orientierungen des Programme Directeur aufnehmen und präzisieren muss. Darüber hinaus werden die generellen Ziele der Kommunalplanung sowie der Planungsablauf selbst (Etude Préparatoire, PAG ) festgelegt.

